TfP = Time for prints

 

Die Bezeichnung time for prints (englisch, kurz: TFP, auch time for pictures) steht in der Fotografie für eine Vereinbarung zwischen einem Fotomodell und einem Fotografen, bei der das Modell nicht mit einer Gage, sondern mit den Resultaten der Fotoaufnahmen für seine Dienste entlohnt wird.

 

Klassischerweise sind dies Papierabzüge (engl.: prints) der Fotos, die im Rahmen der Aufnahmen entstanden sind. Seit dem Einzug der Digitalfotografie ist auch der Begriff TFCD (time for cd) gebräuchlich. Hierbei werden die Bilder in digitaler Form (meist auf CD) dem Modell weitergegeben.

 

Fotoaufnahmen auf TFP-Basis finden sowohl auf Amateurebene als auch im professionellen Bereich statt. Häufig finden Aufnahmen auf TFP-Basis im experimentellen Bereich Anwendung, der weniger auf die kommerzielle Auswertung der späteren Bilder abzielt, als dass sie das handwerkliche Geschick und ästhetische Gespür des Fotografen und die Ausstrahlung des Models widerspiegeln sollen. Bilder aus TFP-Fotoaufnahmen dienen somit meistens der Eigenwerbung für Modell und Fotograf.

Der Gegensatz zu TFP-Fotoaufnahmen sind sogenannte „Pay“-Fotoaufnahmen, bei denen entweder das Fotomodell den Fotografen, oder der Fotograf das Fotomodell bezahlt. Wird das Modell bezahlt, ist durch das Honorar der Aufwand des Modells normalerweise abgegolten, d. h. das Modell erhält im Gegensatz zu TFP-Fotoaufnahmen keine Bildabzüge, es sei denn, dies wird anders vereinbart.

 

Ein oftmals strittiges Thema sind die Verwertungsrechte der Bilder aus TFP-Fotoaufnahmen. Urheber der Bilder ist grundsätzlich der Fotograf. Einer Veröffentlichung bzw. dem Verkauf der Bilder steht jedoch das Recht am eigenen Bilde des Models gegenüber, das aber bei Pay-Shootings auf den Fotografen übergeht.

Soll dies nicht der Fall sein, muss im Vorfeld eine Vereinbarung getroffen werden, die üblicherweise in einem sogenannten Model-Release-Vertrag bzw. Modelvertrag festgehalten wird. Er regelt etwaige Veröffentlichungskriterien, Gewinnverteilungen u. ä. zwischen Modell und Fotografen.

 


 

 

 

 

Modelvertrag - TfP-Shooting

 

Vertrag betreffend Fotoaufnahmen zwischen:

 

 

 

 Name:                          Dirk Holstein / Your-Picture

 

 Anschrift:                    Bernsener Str. 12; 31749  Auetal - Bernsen

 

 Tel. und E-Mail:          XXXXXXXXXXX  / Your-Picture@gmx.net

 

                                                                                                 - nachfolgend Fotograf genannt -

 

  und

 

 Name:                  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

 

 Anschrift:             _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

 

 Geboren am:            _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

 

 Tel. und E-Mail:       _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

   

                                                                                                  - nachfolgend Model genannt -

 

 

 

vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für Eigenwerbung und Veröffentlichung an den am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch den Fotografen von dem Model angefertigten Fotos wechselseitig übertragen werden.

 

Beide Seiten dürfen die Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung ungeachtet der Übertragungs-, Träger und Speichertechniken (insbesondere der elektronischen Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zur Eigenwerbung verwenden

 

Lediglich die Veröffentlichung im unmittelbaren Zusammenhang mit pornografischen Veröffentlichungen oder zur Werbung für pornografische Inhalte ist von der Übertragung ausgeschlossen.

 

Bei Veröffentlichung eines Bildes ist der Name des Fotografen, zusammen mit einem Copyrightvermerk, zwingend zu nennen.

 

Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.

 

Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke und/oder zur Bearbeitung, jedoch ausgeschlossen.

 

Eine gewerbliche Nutzung über die Eigenwerbung hinaus, muss gesondert vereinbart werden. Das gilt beispielsweise für die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter gegen Zahlung eines Honorars.

 

Das Modell erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von  3  Wochen ab dem Shooting mindestens  8  bearbeitete Bilder zur freien Verwendung.

 

Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

 

Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

Ggf. Zusatzvereinbarungen:

 

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Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages nicht mit geltendem recht übereinstimmen. So sind diese so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird. Der Vertrag als solches behält in allen anderen Punkten seine Gültigkeit.

 

 

 

Ort / Datum ...........................................................................

 

 

 

.................................................................                 ....................................................................     Unterschrift des Model                                              Unterschrift des Fotografen

 

Zusatzerklärung bei minderjährigen Modellen: Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten des vorstehenden Vertrags.

 

 

 

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Unterschrift/en der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters